Gerade bei Genehmigungsfragen für einen Offenstall wird oft der Begriff Weidehütte ins Spiel gebracht. Dabei wird oftmals von fahrbaren Weidehütten ausgegangen, die als so genannte fliegende Bauten gelten. Vorteil dieser fliegenden Bauten ist, dass sie in vielen Fällen genehmigungsfrei sind, eine Baugenehmigung für sie demnach nicht notwenig ist. Aber Vorsicht: genehmigungsfrei bedeutet nicht frei von allen Vorschriften! Eine fahrbare Weidehütte darf man nicht überall aufstellen und vor allem nicht dauerhaft. Auch hier müssen diverse Vorschriften des Landschafts- und Emissionsschutzes beachtet werden. Vorschriften zur Standsicherheit können selbstverständlich auch nicht umgangen werden.
Der Unterschied zwischen Einem Offenstall und einer Weidehütte wird dabei oft darin gesehen, dass ein Offenstall über ein Fundament fest mit dem Erdboden verbunden ist, während eine Weidehütet nur temporär aufgestellt wird und maximal über ein paar Erdnägel mit dem Erdboden verbunden ist.
Die fahrbaren Weidehütte ist auch nicht so mobil wie es auf den ersten Blick klingt. Sie wird meist über zwei Räder, die im Normalzustand demontiert sind, “rollbar” gemacht und kann auch von einem normalen PKW als Zugfahrzeug über kurze Strecken bewegt werden. Für eine Fahrt über längere Strecken über mehrere Kilometer ist eine fahrbare Weidehütet nicht gedacht.
Teilweise bestehen Weidehütten auch aus leicht zusammensetzbaren Konstruktionen aus Zahlrohren oder Stahlgittern, die – ergänzt – durch ein Dach aus LKW-Planen einen Wetterschutz auf der Weide bieten. Auch diese Bauten gelten vielfach als temporäre, fliegende Bauten und sind in vielen Fällen genehmigungsfrei, da sie für einen zeitlich begrenzten Einsatz, meist nur für die Weidesaison, gedacht sind.
Ein Offenstall ist im Gegensatz zu einer einfachen Weidehütte meist mit festen Anschlüssen für Strom und Wasser und gegebenenfalls auch Nebenräumen für die Lagerung von Futter etc. ausgestattet und für einen dauerhaften Einsatz am Bauort gedacht. Daher ruht er in den meisten Fällen auch auf einem festen Fundament.
Hallo, vielen Dank für den informativen Artikel. Ohne Bauantrag tendiere ich nun erstmal zur Weidehütte. Die, die man heute kaufen kann, sind schon fast so gut wie ein fest gebauter Offenstall. Es gibt sie ja auch schon mit Überdachung und Klönschnacktüren. Wenn man noch eine mit Zwischenwand nimmt hat man eigentlich fast zwei Außenboxen. bei ganz großen Hütten wäre sogar noch ein Lagerraum möglich.
Hallo, danke für die wirklich guten Infos. Ich tendiere zu einer Weidehütte mit Paddock. Frage: den Mist würde ich per Container sammeln und abtransportieren lassen. Gibt es bezüglich des Urins gesetzliche Vorgaben?
Danke schon mal für Eure Antwort im voraus und LG
Sind mir nicht bekannt.
Schöne hilfreiche Seite 🙂
Ist es möglich, auf einer Weide ohne Genehmigung eine fahrbare Weidehütte zu stellen (wird ja oben schon beschrieben) und zusätzlich ein befestigtes Paddock davor zu bauen ? Oder könnte es da Probleme geben ?
Entweder in Form von Lavasand oder mit diesen Paddockplatten.
Problematisch wird es immer, wenn die Oberfläche verändert wird. Der Lavasand wäre so ein Fall. Man sollte demnach offene Paddockplatten nehmen, bei denen das Gras durchwachsen und bei denen auf einen Unterbau verzichtet werden kann. Evtl. mal über die PP60 Platten nachdenken. Im Zweifelsfall hängt es natürlich auch immer von der jeweiligen Behörde ab. Manche sind sehr streng, andere pragmatisch, anderen ist es ganz egal.
Welchen Bodenbelag kann man in der Weidehütte verwenden: Kies, Paddock, Sand, Beton ??
Genehmigungstechnisch musst Du das lokal abklären. Kies würde ich nicht nehmen, Sand alleine kann je nach Umgebung (Fezchtigkeit) problematisch werden. Beton braucht auf jeden Fall eine Auflage.