
Für Betreiber von Offenställen, Pferdepensionen, Ausbildungsställen und größeren Pferdebetrieben wird die rechtliche und praktische Einordnung der Pferdehaltung in NRW spürbar wichtiger. Hintergrund ist vor allem die zunehmende Bedeutung der Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz und eine strengere behördliche Betrachtung gewerbsmäßiger oder betrieblich organisierter Pferdehaltungen. § 11 Tierschutzgesetz erfasst bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, die nur mit behördlicher Erlaubnis ausgeübt werden dürfen; dazu gehören unter anderem erlaubnispflichtige Tierhaltungen und Reit- oder Fahrbetriebe. Die zuständige Behörde ist in der Regel das Veterinäramt. (LAVE NRW)
Damit rücken auch Pferdebetriebe stärker in den Fokus, die sich bisher eher als landwirtschaftlich, privat oder „nur“ pensionsartig verstanden haben. Entscheidend ist nicht allein, wie ein Betrieb sich selbst bezeichnet, sondern wie er tatsächlich organisiert ist: Werden Pferde gegen Entgelt gehalten? Werden Dienstleistungen rund um Ausbildung, Aufzucht, Pension, Beritt, Unterricht oder Nutzung angeboten? Wie viele Tiere stehen auf dem Betrieb? Welche Verantwortung trägt der Betreiber im Alltag? Und verfügt der Betrieb über die baulichen, organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen für eine tierschutzgerechte Haltung?
Für Offenstallbetriebe ist diese Entwicklung besonders relevant. Die Offenstallhaltung ist anspruchsvoll, weil sie nicht nur aus Stall, Paddock und Weide besteht, sondern aus einem funktionierenden Gesamtsystem. Liegebereich, Fressplätze, Laufwege, Tränken, Witterungsschutz, Zaunanlagen, Bodenbefestigung, Gruppenzusammensetzung und tägliche Kontrolle müssen so ineinandergreifen, dass jedes Pferd der Gruppe tatsächlich versorgt ist. Gerade bei größeren Gruppen, älteren Pferden, Jungpferden oder wechselnden Pensionsbeständen entscheidet das Management darüber, ob die Haltung im Alltag tierschutzgerecht funktioniert.
Rechtlicher Ausgangspunkt: § 2 Tierschutzgesetz gilt immer
Unabhängig von einer möglichen §-11-Erlaubnispflicht gilt für jede Pferdehaltung § 2 Tierschutzgesetz. Danach muss ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Außerdem darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden entstehen. Der Tierhalter muss zudem über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. (Gesetze im Internet)
Für Pferdehaltungen sind die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten eine zentrale fachliche Orientierung. Sie sind keine Rechtsnormen, werden aber von Behörden und Gerichten als Auslegungs- und Beurteilungshilfe herangezogen. Das bedeutet: Wer einen Offenstall betreibt, sollte die dort genannten Anforderungen nicht als unverbindliche Empfehlung abtun, sondern als Maßstab dafür verstehen, wie die allgemeine Pflicht aus § 2 Tierschutzgesetz praktisch ausgelegt werden kann. (BMEL)
Bauliche Anforderungen: Was Offenställe leisten müssen
Die baulichen Anforderungen an Offenställe beginnen bei einer einfachen Frage: Kann jedes Pferd jederzeit fressen, trinken, ruhen, ausweichen und Schutz suchen, ohne dauerhaft von ranghöheren Tieren verdrängt zu werden? Entscheidend ist nicht nur die rechnerische Fläche, sondern die tatsächlich nutzbare Fläche.
Bei Einzelboxen wird häufig mit der Formel (2 × Widerristhöhe)² gerechnet. Bei einem Pferd mit 1,70 m Widerristhöhe ergibt das rund 11,6 m². Für Stuten mit Fohlen wird ein größerer Flächenbedarf angesetzt. Diese Werte sind auch für Offenstallbetreiber wichtig, weil sie verdeutlichen, dass Liegen, Aufstehen, Wenden und Ruhen ausreichend Raum brauchen. Für Gruppenhaltungen kommt hinzu, dass Fläche nicht nur vorhanden, sondern sozial nutzbar sein muss. (AELF Abensberg-Landshut)
Besonders häufig problematisch ist die Vermischung von Liege-, Fress- und Verkehrsflächen. In Offenställen muss die Fressbereichsfläche zusätzlich zur Liegefläche betrachtet werden. Ein Bereich, in dem Pferde fressen, stehen, rangeln oder sich gegenseitig verdrängen, ist nicht automatisch eine vollwertige Liegefläche. Der Liegebereich muss trocken, sauber, verformbar und so bemessen sein, dass alle Pferde gleichzeitig ruhen können. Das gilt insbesondere im Winter, wenn matschige Außenflächen den Nutzungsdruck auf befestigte und überdachte Bereiche erhöhen.
Auch die Höhe und Ausführung von Stallgebäuden spielt eine Rolle. Für Altbauten wird häufig eine Mindesthöhe von etwa 1,5 × Widerristhöhe herangezogen, bei Neubauten und Gruppenhaltungen sind großzügigere Lösungen fachlich sinnvoll. Entscheidend sind neben der reinen Höhe auch Luftqualität, Staubbelastung, Luftaustausch und Ammoniakvermeidung. Ein niedriger, schlecht belüfteter Unterstand kann selbst dann problematisch sein, wenn er formal als Witterungsschutz vorhanden ist.
Zugänge, Engstellen und Gruppendynamik
Ein zentraler Punkt in der Offenstallhaltung sind Zugänge. In Gruppenhaltungen sollten Liegebereiche, Fressbereiche und Ausläufe nicht nur über eine einzige Engstelle erreichbar sein. Gibt es nur einen Zugang, können ranghohe Pferde diesen blockieren. Rangniedrige Tiere, ältere Pferde oder neu integrierte Pferde kommen dann unter Umständen nicht zuverlässig an Futter, Wasser oder trockene Liegeflächen.
Durchgänge sollten so geplant werden, dass Pferde gefahrlos passieren können. Problematisch sind halbbreite Engstellen, in denen zwei Pferde sich nicht sicher begegnen können, ein einzelnes Pferd aber auch nicht klar geschützt geführt wird. In der Praxis haben sich entweder klar schmale Durchgänge für ein Pferd oder sehr breite Öffnungen bewährt, durch die zwei Pferde bequem ausweichen können. Sackgassen, spitze Winkel, schlecht einsehbare Ecken und rutschige Übergänge erhöhen das Verletzungsrisiko.
Für Betreiber bedeutet das: Ein Offenstall sollte regelmäßig aus Sicht der Pferde beobachtet werden. Wer blockiert welche Zugänge? Welche Pferde meiden bestimmte Bereiche? Welche Tiere fressen abseits oder verlieren Gewicht? Welche Liegeflächen werden tatsächlich genutzt? Gerade in Pensionsbetrieben mit wechselnden Gruppen kann eine ursprünglich gut geplante Anlage durch neue Herdenstrukturen plötzlich nicht mehr funktionieren.
Auslauf: Quadratmeter allein reichen nicht
Pferde benötigen täglich mehrstündige freie Bewegung. Kontrollierte Bewegung durch Reiten, Longieren, Führanlage oder Laufband kann freie Bewegung nicht vollständig ersetzen. Für Ausläufe werden häufig mindestens 150 m² für bis zu zwei Pferde und zusätzlich 40 m² für jedes weitere Pferd genannt. Diese Werte sind Mindestorientierungen; für einen dauerhaft genutzten Offenstall sind sie oft eher Untergrenze als Komfortmaß. (AELF Abensberg-Landshut)
Wichtig ist die Nutzbarkeit der Fläche. Ein Auslauf sollte so gestaltet sein, dass Pferde sich tatsächlich bewegen können. Rechteckige oder längliche Flächen fördern Bewegung oft besser als kleine, verwinkelte Bereiche. Der Boden muss trittsicher, drainiert und in stark frequentierten Bereichen befestigt sein. Paddockboxen oder kleine befestigte Vorplätze ersetzen keinen echten Auslauf, wenn dort keine freie Bewegung möglich ist.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Hauptverkehrswege, Tränken, Fressplätze, Eingänge zu Unterständen und Tore. Genau dort entstehen in der Praxis die meisten Matsch- und Belastungszonen. Morastige Flächen sind nicht nur unschön, sondern tierschutzrelevant: Dauerhafte Nässe und Verschmutzung begünstigen Strahlfäule, Mauke, Hautentzündungen, Hufprobleme und beeinträchtigen das Ruheverhalten.
Liegeflächen: trocken, sauber, verformbar

Der Liegebereich ist einer der wichtigsten Prüfsteine guter Offenstallhaltung. Pferde müssen sich sicher ablegen und wieder aufstehen können. Die Fläche muss trocken, sauber und verformbar sein. Reine Gummimatten ohne ausreichende Einstreu sind in der Regel keine vollwertige Lösung. Sie binden keine Feuchtigkeit, können bei Nässe unhygienisch werden und fördern je nach Ausführung einen unangenehmen „Radiergummi-Effekt“. Entscheidend ist, ob die Pferde die Fläche tatsächlich zum Liegen annehmen und ob Urin, Feuchtigkeit und Ammoniak zuverlässig gebunden beziehungsweise abgeführt werden.
Gerade in größeren Gruppen sollte der Betreiber nicht nur prüfen, ob theoretisch genug Quadratmeter vorhanden sind, sondern ob alle Pferde gleichzeitig ruhen könnten. Alte Pferde, rangniedrige Tiere und Jungpferde brauchen besondere Aufmerksamkeit. Wenn bestimmte Pferde nie liegend beobachtet werden, häufig müde wirken oder Druckstellen, Gewichtsverlust oder Stresssymptome zeigen, kann das ein Hinweis auf Defizite im Ruhebereich oder in der Gruppenstruktur sein.


